Von Gottes gnaden Ludwig, Pfaltzgraf Bei Rhein, Ertzdruchseß vnnd Churfurst etc.
Vnnsern grus zuuor, Ersamer, lieber, besonnder. Wir mögen Euch gnedigst nit pergen, Welchermassen wir zu antrettung vnserer Churfurstlichen Regirung1 vnsere Kirchen vnnd Schulen durch etliche Theologos betruebt vnd sonnderlich in höchsten Articuln der Augspurgischen Confession vnnd derselben rechten verstanndt von den hochwurdigen Sacramenten widerwerttig befundenn, Derowegen wir dann vnserm Ambt nach nit vmbgehn sollen, hierjnn geburlichs einsehen zugebrauchen vnnd vff Abschaffung der jrrigen vnd vffstellung anderer, reiner Theologen, Prediger vnd Schueldiener vnnsere Kirchen vnd Schuelen von newem wider zuuersorgen.2 Nachdem wir aber erfahren vnd berichtet wordenn, wie etliche außlendische haußhebigeb3 personen sich beuorab hiehero jn vnnser Statt Heidelberg, auch sonnsten noch in einenn vnsern flecken, jn einer zimblichen anzal zusam gesetzt vnnd heußlichen nidergethan,4 wir sie auch an Lehrernc vnnd Predigern vnd an solchen leuten, dieweil sie der Teutschen sprach nit kundig, sonnder allein jr Frantzosisch verstehen, nit gern mangel leiden lassen, sonnder viellieber notwendiglich versorgt wissen woltenn, Vnnd die anweisung5 empfanngen, das jr ewerer jn Frannckreich hinein habenndend guten khundschafft nach6 vns jn solchem vnnderthenigst dienen vnd derogleichen Prediger wol zufurdern soltet gelegenheit habenn, Also ist an Euch vnnser gnedigs gesinnen vnd begern, vnserthalb hierin bemueth zu sein Vnnd, do bei Euch jn der Statt Basel derogleichen Prediger, so mit diennstenn vnuersehen weren oder, wo nit, jr deren sonnsten etwa annderer orten vnnd jn Frannckreich wustet, doch das sie jn allweg der | [1v] | Augspurgischen Confession, dero rechtem verstanndt nach, jn jrer Glaubensbekhanndtnus vnd Lehr gemeß seyen, Vns derselben zwen, so jn der Frantzosischen sprach geüebt, heraus zuschribenn vnnd zuzufurdern Vnd mit jnen dahin zuhandlen, das sie sich anfenglich vor sich allein vnnd ohne jre haußhaben7 vff vnnsern Costen hiehero begeben vnd dem Examini vnsers Kirchenraths alhie vnnderwerffen. So wöllen wir sie alßdann nach erfindung jrer qualitet vnd geschicklichkheit mit solcher besoldung vnd Competentz versehen, das sie ein geburlichs außkhommen haben mögen, Jnen auch, vnd do so beweibt vnnd mit Kindern gesegnet, alle befurderung erzeigen lassen, jr weib vnnd Kindter heraus zubringenn, Wie wir dann jn gleichem vnd deßhalben auch vnsern lieben besonndern Burgermeister8 vnnd Rath zu Basel zugeschrieben, vns zu solchen auch befurderlich zu erscheinenn.
An dem erzaigt jr Gott ein wolgefelligs werckh, Befurdert dardurch die vortpflantzung seines allein seligmachenden worts vnd deß rechten gebrauchs der hochwurdigen Sacramenten, Vnnd thuet daran vns ein sonnders wolgefallen, dasselb jn gnaden gegen Euch zuerkhennen. Sind auch gnedigst vrpuetig, do jr deßhalb Pottenlohn oder sonnsten vncosten vffwenden wurdet, denselbigen euch gnedigst wider erstattenn zulassenn.